Der Übungsleiterfreibetrag ist für viele Vereine eine wichtige Hilfe, um engagierte Betreuer, Trainer, Pfleger, Ausbilder oder Erzieher zu gewinnen und an sich zu binden. Immerhin kann die Tätigkeit mit 2.400 Euro pro Jahr honoriert werden – ohne dass für den Übungsleiter oder den Verein Steuern und Sozialabgaben anfallen. Doch die Betriebsprüfungspraxis 2016 macht eine entscheidende Schwachstelle sichtbar: Damit der Übungsleiterfreibetrag, den Ihr Verein zahlt, auch wirklich steuer- und abgabenfrei bleibt, müssen bestimmte 4 Voraussetzungen erfüllt sein.
Unser kostenloser Ratgeber macht Sie schnell und unkompliziert mit den wirklich wichtigen Aspekten des Übungsleiterfreibetrags
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